MAK-Werte
Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) gibt die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der (Atem-)Luft am Arbeitsplatz an, bei der kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, auch wenn man der Konzentration in der Regel 8 Stunden täglich, maximal 40 (42) Stunden in der Woche ausgesetzt ist (Schichtbetrieb). Er wird üblicherweise in ml/m³ oder mg/m³ angegeben.
Es ist also die Konzentration eines Stoffes, die einem Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz höchstens zugemutet werden darf. Je niedriger der Grenzwert eines Stoffes ist, umso gesundheitsschädlicher ist er. Dabei gelten die MAK-Werte für Personen die gesund und im erwerbsfähigen Alter sind. Die MAK-Werte werden jährlich durch die Senatskommission zur Prüfung Gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Regelfall nach unten angepasst und veröffentlicht. Beschließendes Organ ist der AGS (Ausschuss für Gefahrstoffe), die rechtlich bindende Bekanntgabe der Grenzwerte (früher: MAK, jetzt: AGW) erfolgt in der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte".
Partikelfiltertypen und – klassen: (Je höher die Klasse, umso effektiver die Filterung)
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Partikelfiltertyp |
Schutz gegen |
Rückhaltevermögen |
Stoffgruppe |
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P1 FF P1
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feste Partikel |
gering (höchstzulässige Schadstoffkonzentration bis zum 5-fachen MAK-Wert) 0,5 Vol.-% (5.000 ppm = 1.000 ml/m³) |
Bohr- und Meißelstaub bei der Bearbeitung von Baustoffen, Feinstaub vom Sägen, Kehren, Schleifen, Mehlstaub |
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P2 FF P2
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feste und flüssige Partikel |
mittel (höchstzulässige Schadstoffkonzentration bis zum 10-fachen MAK-Wert) 1,0 Vol.-% (10.000 ppm = 10.000 ml/m³) |
Mindergiftige Stoffe (Dämmstoffe, Hartholzstaub, Schweiß- und Metallrauch, Bleistaub, Sprühnebel bei der Verarbeitung von Farben, Lacken, Unkraut- und Insektenvernichtungsmitteln, Pflanzenschutzmitteln) |
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P3 FF P3
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feste und flüssige Partikel |
groß (höchstzulässige Schadstoffkonzentration bis zum 200-fachen MAK-Wert) 20,0 Vol.-% (200.000 ppm = 200.000 ml/m³) |
Giftige und hochgiftige Stoffe (wie bei P2, zusätzlich Asbest, Keramikfaserprodukte, Buchenholzstaub, Eichenholzstaub) |
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FF P1 D |
Erfüllt Anforderungen der zusätzliche Dolomitstaubprüfung |
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FF P1 S |
Zugelassen gegen Stäube, Rauch, Aerosole auf Wasserbasis |
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Zugelassen gegen Stäube, Rauch, Aerosole auf Wasserbasis- und Ölbasis |
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