Europäische Dienstleistungsrichtlinie und Zuständigkeitsfinder
Ab dem 28.12.2009 trat die Europäische Dienstleistungsrichtlinie in Kraft. Aber nicht nur die Zusammenarbeit mit dem einheitlichen Ansprechpartner bedeutet neue Organisationsarbeit, auch durch die Pflege der Daten im landeseinheitlichen HESSEN-FINDER kommt ein enormer Mehraufwand auf die Verwaltungen zu.
Dem dem KommunalPLUS Modul "Zuständigkeitsfinder" vereinfachen Sie sowohl Ihre Schritte zwischen dem Gewerbeamt und dem Einheitlichen Ansprechpartner, als auch der Datenaustausch Ihrer bereits in REGISAFE gepflegten Daten wird automatisch vom HESSEN-FINDER übernommen. Weiterhin besteht die Möglichkeiten vom HESSEN-FINDER die verwaltungsspezifischen Leistungen auf Ihre Ihre Homepage zu integrieren.





